Tierschutz

Aktuell gibt es in Deutschland bedeutende Entwicklungen im Bereich des Tierschutzes. Die Bundesregierung hat eine umfangreiche Novellierung des Tierschutzgesetzes beschlossen, die zahlreiche Verbesserungen in verschiedenen Bereichen vorsieht. Zu den geplanten Maßnahmen gehören:

  1. Verbot von Qualzucht: Die Zucht, Ausstellung und Werbung von Tieren mit Merkmalen, die als Qualzucht gelten, sollen verboten werden. Dies betrifft Tiere, die genetisch bedingte Defekte haben, die zu Leiden oder Schmerzen führen können.
  2. Höhere Strafen und Videoüberwachung: Die neuen Regelungen beinhalten auch eine Erhöhung der Strafen und Bußgelder bei Verstößen gegen den Tierschutz sowie die Einführung von Videoüberwachung in Schlachthöfen, um Missstände besser zu erkennen und zu ahnden.
  3. Verbot von Wildtieren in Zirkussen: Künftig sollen viele Wildtierarten nicht mehr in reisenden Zirkussen gehalten werden dürfen, um deren artgerechte Haltung besser zu gewährleisten​(Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen,Bundesregierung).
  4. Einschränkungen bei der Anbindehaltung von Rindern: Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern soll grundsätzlich verboten werden, jedoch gibt es Ausnahmen für kleinere Betriebe. Diese dürfen ihre Tiere im Winter noch anbinden, wenn sie zweimal pro Woche Auslauf erhalten​(BUND).
  5. Verbesserungen in der Heimtierhaltung: Es wird striktere Regelungen für den Onlinehandel mit Haustieren geben, einschließlich einer verpflichtenden Identitätsprüfung für Verkäufer, um den illegalen Tierhandel einzudämmen​(Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen).

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, bestehende Lücken im Tierschutz zu schließen und den Schutz der Tiere gemäß dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel zu stärken. Es wird erwartet, dass diese Gesetzesänderungen im parlamentarischen Verfahren weiter diskutiert und ausgearbeitet werden.